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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    1.11.14: Neue PfÜB-Formulare müssen verwendet werden

    | Bereits in VE 14, 120 , 129, haben wir darüber berichtet, dass die amtlichen PfÜB-Formulare seit dem 1.11.14 zwingend zu verwenden sind (vgl. § 6 ZVFV). Wird dies nicht beachtet, ist der beantragte Beschluss zurückzuweisen! |

     

    WICHTIG | Im Hinblick auf das Formular für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung gilt, dass für Anträge, die bis zum 1.6.15 gestellt werden, das bis zum 24.6.14 bestimmte Formular weiter genutzt werden kann. Das neue Formular muss also ab dem 2.6.15 verwendet werden.

     
    Quelle: Ausgabe 11 / 2014 | Seite 183 | ID 42981043