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  • · Fachbeitrag · Steueränderungen

    Gesetzesinitiativen: Höherer Übungsleiterfreibetrag und mehr

    | Die Bundesländer wollen Vereine besser fördern. In der letzten Sitzung des Bundesrats vor der Sommerpause wurde eine Gesetzesinitiative behandelt, die u. a. zum Inhalt hat, den Übungsleiterfreibetrag zu erhöhen. |

     

    Die Initiative wurde unter TOP 58 der letzten Sitzung des Bundesrats vor der Sommerpause behandelt und trägt den Titel „Steuerliche Entlastungen für die Mitte der Gesellschaft“. Darin geht es u. a. um folgende Themen (Bundesrat, BT-Drs. 309/18, 27.06.2018, Abruf-Nr. 202096):

    • Die Anhebung der Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) von 2.400 Euro auf 3.000 Euro.
    • Die Anhebung der Einnahmegrenze für steuerbegünstigte Körperschaften (§ 64 Abs. 3 AO) von 35.000 Euro auf 45.000 Euro.

     

    Das vorläufige Ergebnis lautet, dass der Bundesrat beschlossen hat, diese Initiative in den Ausschüssen weiter zu diskutieren. Sprechen Sie ruhig die Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises auf diese Gesetzesinitiative an. Dem Ehrenamt wäre wirklich geholfen, wenn diese in Gesetzesform gegossen würde. VB hält Sie auf dem Laufenden.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2018 | Seite 1 | ID 45379036