· Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit
Steueränderungsgesetz: Das hat sich zum 01.01. im gemeinnützigen Bereich geändert
Der Bundesrat hat dem Steueränderungsgesetz 2025 in der vom Bundestag beschlossenen Fassung zugestimmt. Es tritt damit zum 01.01.2026 in Kraft. Neben der Anhebung wichtiger Freigrenzen und Freibeträge sieht es für gemeinnützige Organisationen weitere Erleichterungen und Vereinfachungen vor. VB stellt sie in diesem Beitrag vor.
Kompakt-Übersicht über die Änderungen
Die Änderungen sind die umfassendsten im Gemeinnützigkeitsrecht seit 2020. Im Einzelnen passiert Folgendes:
- Anhebung der Umsatzfreigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auf 50.000 Euro (§ 64 Abs. 3 S. 1 AO),
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