01.01.2006 · Fachbeitrag aus VB · Spendenquittung statt Rechnung
„Stellen Sie mir doch einfach eine Spendenquittung dafür aus!“ Der Satz dürfte Ihnen bekannt vorkommen. Denn es ist in Vereinen an der Tagesordnung, dass jemand auf die Bezahlung einer Leistung verzichtet und stattdessen um eine Zuwendungsbestätigung bittet. Solche Aufwandsspenden sind zwar grundsätzlich zulässig, aber für Spender und Verein mit Tücken behaftet, die nicht selten verkannt werden.
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01.01.2006 · Fachbeitrag aus VB · Spendenrecht
Spenden sind nur steuerlich abzugsfähig - und nur dann darf der Verein eine Zuwendungsbestätigung ausstellen - wenn keine Gegenleistung erfolgt. Ruft ein Verein in Zusammenhang mit Leistungen, die er für Mitglieder oder Dritte kostenlos erbringt, zu Spenden auf, liegt für das Finanzamt schnell der Verdacht nahe, es handle sich um verdeckte Leistungsentgelte. In diesem Falle würden die Zahlungen umsatzsteuer- und eventuell auch ertragsteuerpflichtig und wären nicht als Spenden abzugsfähig.
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01.01.2006 · Fachbeitrag aus VB · Steuererklärung
Genau wie „normale“ Unternehmen dürfen auch gemeinnützige Vereine eine Ansparabschreibung nach § 7g Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) bilden. So lautet der Tenor einer hochinteressanten Entscheidung der Finanzgerichts München. Damit steht auch Vereinen dieses variable Instrument zur Verfügung, um Gewinne aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unter die Steuerfreigrenze bei der Körperschaftsteuer von 3.835 Euro zu drücken. Die Bildung der Ansparabschreibung in Höhe von 40 ...
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01.01.2006 · Fachbeitrag aus VB · Einkommensteuer
Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Vereine sind nur dann steuerlich abzugsfähig, wenn sie für Satzungszwecke erhoben werden, die in Abschnitt A der Anlage 1 zu § 48 Absatz 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) aufgelistet sind. Bei den in Abschnit B genannten Zwecken sind nur Spenden abzugsfähig. Abgrenzungsprobleme gab es bisher bei Vereinen mit dem Satzungszweck „Förderung der Kultur“. Die Förderung der Kultur (wie bildende Kunst, Musik, Theater, etc.) fällt ...
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01.01.2006 · Fachbeitrag aus VB · Satzungsrecht
Dass sich Zahl und Funktion von Vorstandsmitgliedern ändern, gehört bei Vereinen zum „Tagesgeschäft“. Meist werden diese Änderungen erforderlich, weil sich bei Wahlen nicht mehr genügend Kandidaten für Ämter finden, die in der Satzung vorgesehen sind. Oft ist die Zahl der Vorstandsmitglieder aber in der Satzung festgelegt, die Verkleinerung des Vorstands dann nur über eine Satzungsänderung möglich. Hier müssen Sie § 71 Bürgerliches Gesetzbuch beachten: „Änderungen der ...
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01.01.2006 · Fachbeitrag aus VB · Fragen zu Vorsteuerabzug und Buchung
In jeder Ausgabe geht unser Autor Wolfgang Pfeffer auf einen konkreten Fall aus dem Vereinsleben ein. Heute geht es um folgende Frage: „Wir sind ein gemeinnütziger Fußballverein und sind mit unser Jugend zu einem Bundesligaspiel gefahren. Es entstanden Kosten für Eintrittskarten und Bus. Wie muss ich das ganze verbuchen? Kann ich die Vorsteuer aus den Kosten für Karten und Bus ziehen? Fällt die Fahrt in den Zweckbetrieb oder in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb?“
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01.01.2006 · Fachbeitrag aus VB · Aktuelles EuGH-Urteil
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im Jahr 2001 entschieden, dass die Überlassung von Sportanlagen in vollem Umfang als Überlassung einer Betriebsvorrichtung insgesamt umsatzsteuerpflichtig ist. Das Bundesfinanzministerium (BMF) wendet die Entscheidung auf Sportvereine allerdings bislang nicht an, soweit die Sportanlagen an Vereinsmitglieder gegen Mitgliedsbeiträge überlassen werden. Zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) könnten nun zu einer Wende führen. Im folgenden ...
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01.01.2006 · Fachbeitrag aus VB · Lösungen für ein Praxisproblem
Gemeinnützige Vereine müssen Mittel grundsätzlich zeitnah für die satzungsmäßigen Zwecke verwenden. Wer zu viel Rücklagen bildet, dem droht der Verlust der Gemeinnützigkeit und damit der Entzug aller Steuervergünstigungen des Vereins. Lesen Sie nachfolgend, wie Vereine den Spagat schaffen und Rücklagen bilden, ohne die Gemeinnützigkeit zu gefährden.
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01.01.2006 · Fachbeitrag aus VB · Die neue Anlage EÜR
Gemeinnützige Vereine, die nicht bilanzieren, müssen ab dem Steuerjahr 2005 mit der Körperschaftsteuer-Erklärung das Formular „Anlage EÜR“ abgeben, wenn sie im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Einnahmen von über 30.678 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) erwirtschaftet haben. Dieses Formular ist neu gefasst worden. Lesen Sie nachfolgend, welche Veränderungen sich für Vereine ergeben.
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