Das BMF hat mitgeteilt, welche Erleichterungen die Finanzverwaltung für Spenden zugunsten von Flüchtlingen gewährt. Begünstigt sind Maßnahmen, die vom 1. August 2015 bis zum 31. Dezember 2016 erfolgen.
Der BFH hat die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen ein Sonderausgabenabzug bei Spenden an ausländische Organisationen möglich ist. Insbesondere kommt es dabei auf das Mitwirken der Organisation an.
Spenden an eine gemeinnützige Organisation mit einer Zusatzleistung eines Sponsors zu belohnen, kann ein interessanter Spendenanreiz sein. Beim Spendenabzug bringt dieses Modell aber Probleme mit sich.
Eine Spende muss ohne die Erwartung eines besonderen Vorteils gegeben werden. Eine Spende darf also kein offensichtliches oder verdecktes Entgelt für eine erhaltene Leistung sein. Der Vorteil muss aber nicht unmittelbar wirtschaftlicher Natur sein. Es genügt, wenn die Zuwendung (zumindest teilweise) im eigenen Interesse des Zahlenden erfolgt. In dem Fall ist kein Raum für die Ausstellung einer Spendenbescheinigung, so der BFH.
Falsch oder unzulässigerweise ausgestellte Spendenbescheinigungen führen zu einer pauschalen Haftung. Dabei darf sich der Aussteller weder beim Haftungsmaßstab noch bei der Haftungssumme auf die Nachsicht des ...
Das BMF hat einen neuen Erlass zu Aufwandsspenden veröffentlicht. Wer solche Spendenbescheinigungen ausstellt, sollte sich dringend damit befassen. Neu ist insbesondere, dass die Finanzverwaltung eine verbindliche ...
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Am 26. November verhandelt der BFH einen für Vereine interessanten Fall: Es geht darum, ob es an der Unentgeltlichkeit einer Zahlung fehlt, wenn die Zuwendung unmittelbar und ursächlich mit einem Vorteil zusammenhängt, den der Spenderempfänger oder ein Dritter dem Spender gewährt. Im konkreten Fall hatte ein Grundstücksinteressent dafür, dass er den Zuschlag für den Kauf des Grundstücks erhielt, eine Spende an eine eng mit dem Verkäufer verbundene gemeinnützige Organisation gezahlt. Das FG Münster ...