Bei der von der Bundesregierung vorgelegten Zehnten Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) (20/8293) gibt es Nachbesserungsbedarf. Das zeigte sich im Verlaufe einer öffentlichen Sachverständigenanhörung des Verkehrsausschusses am Montag. Durch die Neuregelung sollen Länder und Kommunen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs künftig auch die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigen können.
Das Schadengutachten weist Kosten für Lackmaterial in Höhe von 40 Prozent der Lack-Lohnkosten aus. Der Prüfbericht sagt, die Kosten für das Lackmaterial seien in dieser Höhe nicht erstattungsfähig, bei ...
Ein für seine mit äußerster Sorgfalt begründeten Urteile bekannter Richter des AG Oberndorf am Neckar hat eine Entscheidung zur Bagatellgrenze verfasst, die eine sehr gute Vorlage für Klageschriften und für andere ...
Der Versicherer bietet dem Geschädigten, der bereits selbst angemietet hatte, die Vermittlung eines Mietwagens an. Dessen Anwalt klärt mit dem ersten Vermieter die Möglichkeit der vorzeitigen Rückgabe ab und erklärt dann gegenüber dem Versicherer die Annahme des Vermittlungsangebots. Sodann stellt sich heraus, dass der vermittelte Vermieter gar nicht liefern kann. Also abermaliges Gespräch mit dem ersten Vermieter. Das rechtfertigt die Abrechnung einer 1,8 Gebühr, entschied das AG Hohenstein-Ernstthal.
Der Schädiger (hier: selbst regulierende Behörde) hatte einen Fragebogen übersandt. Die darin erbetenen Informationen waren aber bereits im ersten Anspruchsschreiben und in dem damit übersandten Schadengutachten ...
Wir haben in VA 23, 178 Rechtsprechung zu allgemeinen Fragen, zur Entbindung des Betroffenen und zum Entbindungsantrag vorgestellt. Daran schließt dieser Beitrag an. Er enthält die Rechtsprechung zur ...
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In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird ein Absehen vom Fahrverbot als zulässig angesehen, wenn es für den Betroffenen zu beruflichen Folgen kommen kann. Bei einem Freiberufler stellt sich insoweit immer die Frage der Beschäftigung eines Fahrers.