Auch im Regress des Versicherers gegen die Werkstatt kommt es im Hinblick auf die Verbringungskosten nicht darauf an, dass nicht die Werkstatt, sondern der Lackierer den Transport durchgeführt hat. Ebenso wenig ist es von Bedeutung, ob der Lackierer den Transport im Innenverhältnis zur Werkstatt eingepreist oder gesondert berechnet hat. Entscheidend ist
allein, dass der Aufwand der Verbringung entstanden ist.
Kann der Betroffene im vollstreckungsrechtlichen Bußgeldverfahren, wenn er dort erfolgreich ist, Auslagenerstattung verlangen? Die Antwort hängt vom Vorliegen einer Kostengrundentscheidung ab. Dazu hat das AG ...
Seit einigen Jahren werden im öffentlichen Straßenverkehr vermehrt
E-Scooter genutzt. Damit haben natürlich die mit der Nutzung zusammenhängenden Rechtsfragen erheblich an Bedeutung zugenommen. Auch wir haben in ...
Wird durch den Fahrfehler eines Kunden ein Sektionaltor und ein damit verbundenes Teil einer Alarmanlage der Werkstatt irreparabel beschädigt, kann es nicht durch ein Gebrauchttor ersetzt werden, denn dafür gibt es keinen Markt. Würde nun nur der Zeitwert ersetzt, müsste der Gebäudeeigentümer draufzahlen. Mit diesem Problemkreis beschäftigt sich ein
Urteil des LG Cottbus.
Die sog. Nachtrunkbehauptung spielt in der Praxis bei der Verteidigung gegen den Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) eine erhebliche
Rolle. Dazu ist auf zwei neuere Entscheidungen hinzuweisen.
§ 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG sieht als Folge der „Anordnung“ der Vernehmung/Anhörung des Betroffenen die Unterbrechung der Verjährung vor. Mit den zu erfüllenden Anforderungen hat sich jetzt das AG Dortmund befasst.
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