Aus Anlass der verschiedenen Entscheidungen des VI. Senats vom 16.1.24 ist das „Werkstattrisiko“ in der Aufmerksamkeit der Regulierungsbeteiligten nach oben gerückt. Die Gerichte haben die neuen Feinjustierungen schnell verinnerlicht, denn es muss ja nur ein Kläger die Zahlung der
Erstattung restlicher Reparaturkosten an die Werkstatt beantragen und mit den aktuellen Entscheidungen begründen, schon ist das Gericht auf dem Laufenden. Uns liegen jedenfalls inzwischen viele Entscheidungen vor mit „Antrag ...
Die (Akten-)Einsicht in Messunterlagen, Stichwort: Messserie u. a., spielt derzeit nach den beiden Entscheidungen des BVerfG in den Verfahren 2 BvR 1616/18 und 2 BvR 1167/20 in der Praxis nicht mehr eine so große ...
Nach Abklingen der Coronapandemie sind derzeit die (Ober-)Gerichte noch damit befasst, die mit der Pandemie zusammenhängenden Rechtsfragen aufzuarbeiten. Dazu hat sich jetzt das BayObLG noch einmal geäußert.
Für die Annahme, dass dem Beschuldigten nach einer Unfallflucht die Fahrerlaubnis entzogen werden wird (§ 111 a StPO i. V. m. § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB), muss sicher feststehen, dass der Beschuldigte wusste oder wissen konnte, dass ein bedeutender Fremdsachschaden durch ihn verursacht wurde.
Was ist – für das AG – zu tun, wenn die Polizei oder die Verwaltungsbehörde trotz einer richterlichen Verfügung Rohmessdaten und Bedienungsanleitung für den Verteidiger nicht zur Verfügung stellen?
Fahrverbotsfragen spielen derzeit in der obergerichtlichen Rechtsprechung keine große Rolle. Wir können aber auf zwei Entscheidungen des BayObLG hinweisen.
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Die Anforderungen an das Absehen vom Fahrverbot bei einer Trunkenheitsfahrt nach § 24a Abs. 1 StVG sind hoch. Zu den Anforderungen hat vor einiger Zeit noch einmal das BayObLG Stellung genommen.