„Tritt der Geschädigte bei unbezahlter Werkstattrechnung seine Forderung gegen den Schädiger ab, trägt der Zessionar das Werkstattrisiko.“, lautet ein Leitsatz einer BGH-Entscheidung aus der Serie der Feinjustierungsurteile zum subjektbezogenen Schadenbegriff.
Ein Lehrstück aus der Abteilung „Wie macht man Geld kaputt und wirft dann noch wegen Uneinsichtigkeit dem schlechten Geld gutes Geld hinterher?“ dokumentiert ein Urteil vom AG Schöneberg. Verkauft wurde vom ...
Wir hatten bereits darüber berichtet, dass bei noch nicht (vollständig)
bezahlter Reparaturrechnung der subjektbezogene Schadenbegriff nur nutzbar gemacht werden kann, wenn Zahlung an die Werkstatt verlangt wird.
Dass ein Stoßfänger kleinere Beschädigungen aufweist, ist nicht ungewöhnlich. Wie ist das zu berücksichtigen, wenn er nach einem Unfallschaden nun erneuert werden muss? Das ist ein Dauerbrenner in der Schadenregulierung vor dem Hintergrund reparierter oder unreparierter Vorschäden.
Der Schaden am Fahrzeug ist überschaubar, der Geschädigte möchte fiktiv abrechnen und gibt ein Schadengutachten in Auftrag. Das weist einen Schaden in Höhe von 674,20 EUR aus. Der Gutachter berechnet dafür 268 EUR ...
Gemäß § 412 Abs. 2 ZPO kann das Gericht die Begutachtung durch einen anderen Sachverständigen anordnen, wenn ein Sachverständiger nach
Erstattung des Gutachtens mit Erfolg abgelehnt ist. In diesem Fall darf ...
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Ein Urteil des LG Ulm zeigt, dass bei der Konstellation „Inzahlunggabe des unreparierten Fahrzeugs und Kauf eines Ersatzfahrzeugs mit MwSt.“ eine dogmatische Feinheit zu beachten ist. Wer dabei die „Reparaturkosten brutto“ verlangt, liegt falsch. Es muss „Ersatz des Kaufpreises, begrenzt auf die Höhe der Reparaturkosten brutto“ verlangt werden. Es muss erklärt werden: Hier wird nicht die Erstattung fiktiver Reparaturkosten geltend
gemacht, sondern der konkret entstandene (begrenzte) Kaufpreis.