Verschiedene Abteilungen des AG Köln halten trotz des Schwenks des OLG zum Mix aus Fraunhofer und Schwacke („Fracke“) an der Anwendung des Schwacke-Mietpreisspiegels fest. Das tun sie ausdrücklich, weil sie die OLG-Rechtsprechung für falsch halten und nicht etwa, weil sie die geänderte Rechtsprechung noch nicht kennen.
Stellt ein Fahrzeugführer seinen Wagen im Bereich einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt ab, kann dieses abgeschleppt und sichergestellt werden.
Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Wirksamkeit einer Klausel in einer Gebrauchtwagen-Garantie befasst, die die Garantieansprüche des Käufers an die Durchführung der Wartungs-, ...
Der Bundesrat hat der Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in einer Neufassung zugestimmt, die die Ergebnisse des Vermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit der Reform des Flensburger-Punktesystems berücksichtigt.
Am 1.8.13 ist das 2. KostRMoG in Kraft getreten (vgl. BGBl. I, S. 2586). Die auch für den Verkehrsrechtler wichtigsten Übergangsregelungen stellen wir Ihnen hier vor.
1.Auch unter Berücksichtigung des EGMR-Urteils vom 08.11.12 (EGMR Nr. 30804/07) steht allein die Anwesenheit eines verteidigungsbereiten Verteidigers der Anwendung des § 329 Abs. 1 S. 1 StPO nicht entgegen. 2.
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: Was gilt jetzt?
Am 01.10. tritt das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung in Kraft. VE Vollstreckung effektiv zeigt Ihnen in einer neuen Sonderausgabe, was die neuen Regeln für die Vollstreckungspraxis bedeuten – mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und konkreten Beispielen.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Vergütungsvereinbarungen: jetzt prüfen und optimieren
Die aktuelle BGH-Rechtsprechung zeigt: Viele Vergütungsvereinbarungen sind im Streitfall angreifbar. Die Sonderausgabe von AK Anwalt und Kanzlei zeigt Ihnen, woran sie typischerweise scheitern und wie Sie diese rechtssicher gestalten. Mit direkt nutzbaren Formulierungen für Ihre Kanzlei.
Fahrerlaubnisbehörden können ermessensfehlerfrei davon ausgehen, dass beruflich bedingte zeitliche Belastungen, Zeitmangel aus anderem Grund oder eine finanzielle Belastung des Betroffenen keinen Anlass bieten, die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 4 Abs. 8 StVG statt des regelmäßig vorgesehenen Gruppenseminars als Einzelseminar gemäß § 4 Abs. 8 S. 2 StVG zu gestatten (VGH Hessen 25.6.13, 2 B 1294/13, Abruf-Nr. 132810 ).