Die Steuervergünstigungen gemäß §§13a, 13b, 19a ErbStG sind grundsätzlich zulässig, der Umfang der Verschonung ist allerdings unverhältnismäßig – so das BVerfG am 17.12.14. Spätestens bis zum 30.6.16 muss das ErbStG insoweit reformiert werden. Für die Übergangszeit können die Vergünstigungen wie bisher genutzt werden, unter dem Vorbehalt, dass keine „exzessiven Steuergestaltungen“ durchgeführt werden.
Der Verband der unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen e.V. (VKS) hat über ein Thema informiert, das in der Schadenregulierung immer wieder Schwierigkeiten bereitet. Wenn ein Fahrzeug nach der ...
Die im Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 4.8.08 allgemein vorgesehene Praxis, Jugendliche zwischen dem vollendeten 14. und 18. Lebensjahr zum Deliktszeitpunkt bei ...
Der Bundesrat befürwortet die ab 2018 geplante Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen. In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf weist er jedoch darauf hin, dass dies einen Neustart des aktuellen Erfassungssystems in technischer, organisatorischer und vertraglicher Hinsicht bedeuten kann. Hierzu sei eine rechtzeitige technologieoffene Prüfung erforderlich - insbesondere im Hinblick auf den technischen Fortschritt seit Einführung des derzeitigen Systems.
Nicht jedem Autofahrer gefällt sein Auto so, wie es serienmäßig dasteht. Mit Tuning lässt sich Abhilfe schaffen. Doch Vorsicht: Schon breitere Reifen können bewirken, dass die Betriebserlaubnis erlischt.
1. Der schriftlich bevollmächtigte Verteidiger kann für den Betroffenen einen Entbindungsantrag stellen und sodann – als Aussagemittler – den Betroffenen bindende Erklärungen zur Sache abgeben. 2.
Zahlungsvereinbarungen: Diese Rechtsrisiken drohen jetzt!
Am 20.11.2026 wird die EU-Richtlinie über Verbraucherkreditverträge umgesetzt. Sind Ratenzahlungsvereinbarungen damit als Verbraucherkredit zu behandeln? FMP Forderungsmanagement professionell ordnet die neue Rechtslage für Sie ein und zeigt, wie Sie Beratungsrisiken minimieren.
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: Was gilt jetzt?
Am 01.10. tritt das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung in Kraft. VE Vollstreckung effektiv zeigt Ihnen in einer neuen Sonderausgabe, was die neuen Regeln für die Vollstreckungspraxis bedeuten – mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und konkreten Beispielen.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
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Der Geschädigte ist im Fall eines Totalschadens bei voller Einstandspflicht des Schädigers berechtigt, das Unfallfahrzeug dem Haftpflichtversicherer zur Verwertung anzudienen. Gerät dieser in Annahmeverzug, sind die Kosten der Aufbewahrung nach § 304 BGB zu ersetzen (OLG Düsseldorf 1.4.14, I-1 U 87/13, Abruf-Nr. 142436 ).