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  • · Nachricht · Unfallschadensregulierung

    „Lackierräder“ als Kostenposition in der Reparaturrechnung

    | Der Verband der unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen e.V. (VKS) hat über ein Thema informiert, das in der Schadenregulierung immer wieder Schwierigkeiten bereitet. Wenn ein Fahrzeug nach der Reparaturlackierung „forciert“, also bei erhöhter Temperatur getrocknet wird, erreicht es eine Objekttemperatur von bis zu 60 Grad Celsius. Die dabei auf der Stelle stehenden Reifen können dadurch irreversiblen Schaden erleiden. |

     

    Die Konsequenz für die Lackierung bei einer Unfallreparatur ist: Verschiedene Hersteller schreiben vor, dass die Räder vor der Aufheizung des Fahrzeugs demontiert und durch provisorische „Lackierräder“ ersetzt werden müssen. Diese Kosten werden jedoch von den Versicherern regelmäßig als nicht erforderlich bezeichnet und deshalb nicht erstattet. Um zu prüfen, ob die Hersteller der Fahrzeuge eine übertriebene Vorsicht verlangen, hat der VKS die maßgeblichen Reifenhersteller um Stellungnahme gebeten. Alle Reifenhersteller haben bestätigt, dass die Gefahr von Reifenschäden droht.

     

    PRAXISHINWEIS | Urteile dazu sind noch nicht bekannt. In der Argumtentation sollte der Rechtsanwalt u.a. darauf hinweisen, dass durch die schnellere Trocknung oft ein zusätzlicher Ausfalltag entfällt. Die Arbeitsposition „Lackierräder“ dürfte damit für die Versicherer mehr als kompensiert sein.

    Quelle: ID 43146914