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  • 12.12.2014 · Fachbeitrag · Entbindungsantrag

    Zeitpunkt für einen Entbindungsantrag

    | 1. Der schriftlich bevollmächtigte Verteidiger kann für den Betroffenen einen Entbindungsantrag stellen und sodann – als Aussagemittler – den Betroffenen bindende Erklärungen zur Sache abgeben. 2. Die nach § 73 Abs. 2 OWiG erforderlichen Erklärungen können durch den vertretungsberechtigten Verteidiger auch noch in der Hauptverhandlung abgegeben werden, sofern noch nicht zur Sache selbst verhandelt worden ist. (KG 29.7.14, 3 Ws (B) 406/14, Abruf-Nr. 143080 ) |