Ein Käufer, der das angeblich mangelhafte Fahrzeug an der Niederlassung des Händlers zur Besichtigung und Prüfung vorzustellen hat, weil dort der Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist, macht sein Nacherfüllungsverlangen von einer unzulässigen Bedingung abhängig, wenn er vom Händler verlangt, dieser müsse ihm in jedem Fall die Transportkosten erstatten. Ein in dieser Situation erklärter Rücktritt vom Kauf ist unwirksam (LG Heidelberg 5.2.15, 2 O 75/14, Abruf-Nr. 144022 ).
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Erleidet ein erst sechs Wochen alter Lkw mit einer Laufleistung von 22.392 km einen wirtschaftlichen Totalschaden, kann der Wiederbeschaffungswert der Neupreis sein. Das gilt dann, wenn auf dem Markt keine sechs Wochen alten oder jüngere Gebrauchtfahrzeuge angeboten werden, entschied das LG Ulm.
Aufzeichnungen einer in einem Pkw installierten Dashcam können im Zivilprozess nicht als Beweismittel zum Hergang eines Unfalls verwertet werden (LG Heilbronn 3.2.15, I 3 S 19/14, Abruf-Nr. 144024 ).
Die Nutzung des Mobiltelefons durch einen Kraftfahrzeugführer als Navigationshilfe bzw. zur Internetabfrage ist Benutzung i.S. des § 23 Abs. 1a StVO, wenn das Mobiltelefon dafür in der Hand gehalten wird (OLG Hamm 15.
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Der 1. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm bestätigt die obergerichtliche Rechtsprechung, nach der § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) auch die Nutzung der Navigationshilfe oder eines anderen Hilfsdienstes eines Mobiltelefons regelt.