Macht der Betroffene geltend, eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung habe zum Vorliegen eines Verfahrenshindernisses geführt, muss er – jedenfalls bei Vorliegen eines reinen Prozessurteils nach § 74 Abs. 2 OWiG – eine Verfahrensrüge erheben, sofern die Verfahrensverzögerung noch vor Ablauf der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist eingetreten ist. Diese muss der Formvorschrift des § 344 Abs. 2 S. 2 StPO i. V. m. § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG entsprechen.
Ist ein Entbindungsantrag ggf. nicht rechtzeitig vor dem Termin gestellt worden, kann der Betroffene aber dennoch davon ausgehen, dass sein
Antrag Berücksichtigung finden würde, wenn der Verteidiger, kurze Zeit nach ...
Es verblüfft immer wieder, wie sorglos professionelle Autohändler ihre Fahrzeuge „im Internet“ an Verbraucher verkaufen, ohne die notwendige Widerrufsbelehrung zu erteilen. Das Motto lautet wohl „Bis jetzt ist ...
Es findet kein Abzug Neu für Alt beim Schadensersatz für die Beschädigung eines Anpralldämpfers an einer Bundesautobahn statt, wenn es sich bei dem Anpralldämpfer nicht um ein eigenständiges Bauwerk handelt, sondern er regelmäßig mit einer Erneuerung der Gesamtanlage ausgetauscht wird.
Schon vor der Entscheidung des BGH zum Restwert beim Leasingfahrzeug, noch mehr aber seitdem, versuchen Versicherer die Rechtsprechung dazu auch auf finanzierte Fahrzeuge zu übertragen. Sie wollen durchsetzen, dass der ...
Die Reparaturkosten lagen bei 11.500 EUR. Der Geschädigte weist darauf hin, dass er nicht in Vorleistung gehen kann. Der Versicherer will die 15
Tage Mietwagenkosten für das Warten zwischen Vorlage des Gutachtens und ...
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In der Praxis haben die Fragen, die mit der wirksamen Zustellung einer Entscheidung zusammenhängen, erhebliche Bedeutung. Das gilt vor allem, wenn es um die fristgerechte Einlegung eines Rechtsmittels geht und um die Frage der Wiedereinsetzung bei einer (vermeintlichen) Fristversäumung. Denn Voraussetzung für den Lauf einer Rechtsmittelfrist ist, dass die Entscheidung, die angegriffen werden soll, wirksam zugestellt wurde. Wir stellen Ihnen dazu heute einige Entscheidungen aus der Praxis vor: