Steter Tropfen höhlt den Stein. Und so ist es eine Strategie der Versicherer, schadenrechtliche Unwahrheiten (Phrasen) so lange zu wiederholen, bis sie durch die massenhafte Wiederholung wahr klingen. Eben deshalb, weil man sie schon so oft gehört hat. Wiederholung prägt sich ein. Das weiß jeder, spätestens seit „Atemlos durch die Nacht“. Lassen Sie sich nicht einlullen.
Die Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten ist unübersichtlich. Damit Sie den Überblick nicht verlieren, haben wir eine Grafik erstellt, die die Beurteilungskriterien darstellt.
Beim Totalschaden ist der Wert des restlichen Treibstoffs im Tank nicht im Restwert oder im Wiederbeschaffungswert enthalten. Denn dieser findet bei der Preisfindung keine Berücksichtigung. Der Gegenwert des durch den ...
Fahrradfahren liegt im Trend. Rund 78 Millionen Fahrräder gibt es in Deutschland. Und rund 10 Prozent aller Wege werden mit dem Fahrrad erledigt. Doch obwohl Radler fest zum Straßenverkehr gehören, tun sich viele Autofahrer beim Umgang mit diesen Verkehrsteilnehmern schwer „Wichtig ist es, dass Autofahrer immer einen ausreichenden Seitenabstand zu den Radfahren einhalten“, so Sina Schmitt, Expertin beim Kfz-Direktversicherer R+V24. „Und der beträgt mindestens 1,5 Meter.“ Doch nehmen es die Autofahrer ...
Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) hilft bei Konflikten zwischen Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugreisenden und den jeweiligen Anbietern. Bisher konnten online nur Bahn- und Flugreisende ...
Wie Pilze schießen sie seit geraumer Zeit aus dem Boden. Über Sinn und Unsinn der Kreisel wird landauf, landab heftig gestritten. Auch in puncto Haftung gehen die Meinungen auseinander. VA hat die aktuelle ...
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Zu den im Straßenverkehr am häufigsten begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten gehört die Geschwindigkeitsüberschreitung (§ 3 StVO). Das zeigt die große Zahl der dazu veröffentlichten Entscheidungen. Wir haben die dazu in den Jahren 2011 bis 2015 ergangene Rechtsprechung für Sie zusammengestellt. Sie knüpft an die Beiträge in VA 09, 50, VA 09, 69 und VA 11, 142 an. Ausgenommen sind die mit der Akteneinsicht zusammenhängenden Fragen (vgl. dazu u. a. VA 12, 50).