Die Sachrüge im Rahmen der Revision/Rechtsbeschwerde zu begründen ist an sich nicht schwer. Zur Begründung muss – anders als bei der Verfahrensrüge (§ 344 Abs. 2 S. 2 StPO!) – nicht viel ausgeführt werden.
Der Gesetzgeber hat im Zivilprozessrecht die Verfahrensgrundsätze überarbeitet. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört, dass künftig Tonübertragungen für Journalisten in Medienarbeitsräume möglich sind.
Der Wechsel von Winter- zu Sommerreifen läuft beim Reifenhändler meist unkompliziert ab. Manchmal kann es aber auch zu Problemen kommen. Über einen solchen Fall hatte jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg zu entscheiden.
Beim Kampf um die Akteneinsicht und/oder in die Messunterlagen kann jetzt eine Entscheidung des OLG Zweibrücken Bedeutung erlangen. Sie ist zwar zur Akteneinsicht im Strafverfahren – Datenträger mit ...
Fahrer großer Automobile müssen selbst beurteilen, ob eine Tiefgarage von den Abmessungen her für derartige Fahrzeuge geeignet ist, und welche Gefahren zu erwarten sind.
Verfahren zur Teilungsversteigerung sind fehler- und haftungsträchtig. Der IWW-Online Workshop Teilungsversteigerung am 30.10.2026 macht Sie fit für diese anspruchsvolle Aufgabe! Gemeinsam mit dem Referenten erarbeiten Sie konkrete Strategien, mit denen Sie souverän zum Erfolg kommen.
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: Was gilt jetzt?
Am 01.10. tritt das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung in Kraft. VE Vollstreckung effektiv zeigt Ihnen in einer neuen Sonderausgabe, was die neuen Regeln für die Vollstreckungspraxis bedeuten – mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und konkreten Beispielen.
Wird ein Reparaturablaufplan erstellt, ist dies nach Ansicht des AG Leverkusen keine von der Werkstatt kostenlos zu erbringende Nebenleistung zur Reparatur. Denn ein Geschädigter hat kein eigenes Interesse an einem detaillierten Plan, wann im Einzelnen welche Arbeits- und Organisationsschritte vorgenommen werden. Fordert der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer einen solchen Plan bei der Werkstatt an, muss er die Kosten dafür (hier 59,90 EUR) an den Geschädigten erstatten.