Der Bundesrat bezweifelt, dass die geplante Aufstockung der Bundesmittel für den öffentlichen Personennahverkehr ausreicht, damit die Länder den erforderlichen Umstieg auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel bewältigen können. Dies geht aus einer Stellungnahme hervor, die der Bundesrat heute zu dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen hat. Er fordert deshalb, die Mittel deutlich stärker anzuheben. Ähnliches hatte er bereits bei den Beratungen zum Klimapaket geltend gemacht.
Ein Kfz-Halter kann bei einem Verstoß gegen die Parkordnung auf „erhöhtes Parkentgelt“ haften, wenn er seine Fahrereigenschaft nur pauschal bestreitet, ohne den Fahrer zu benennen.
Die Bundesregierung möchte es Pkw-Führerscheininhabern ermöglichen, kleinere Motorräder bis 125 cm³ zu fahren, ohne dazu eine eigene Prüfung ablegen zu müssen: Wer mindestens 25 Jahre alt und seit fünf Jahren im ...
Unter Berufung auf § 213 VVG hat der beklagte Haftpflichtversicherer sich auf den Standpunkt gestellt, die Schmerzensgeldforderung sei mangels Einwilligung der Klägerin noch nicht fällig, von einer ...
Seine per Hinweisbeschluss vom 18.6.19, Abruf-Nr. 209643 (VA 19, 132) ausführlich (und überzeugend) begründete Ansicht hat das OLG Frankfurt a. M. nunmehr in einer Parallelsache in Form eines Urteils bekräftigt.
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Gleich in zwei Entscheidungen vom selben Tag hat der BGH am Beispiel der Position „Beilackierungskosten“ deutlich gemacht, worauf es für die Überzeugungsbildung des Richters im Rahmen des § 287 Abs. 1 ZPO bei fiktiver Schadensabrechnung ankommt.