2017 ist durch das „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ vom 17.8.17 (BGBl I, S. 3202) u. a. auch das Ablehnungsrecht in den §§ 25 ff. StPO geändert worden. Danach kann dem Antragsteller (i. d. R. der Angeklagte oder im Bußgeldverfahren der Betroffene) aufgegeben werden, seinen Ablehnungsantrag schriftlich zu stellen. Dann kann das Gericht eine Frist setzen, innerhalb derer der Antrag zu
begründen ist. Außerdem wurde das Ablehnungsverfahren in § 29 StPO ...
Kann der VR den VN wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Kfz-Haftpflicht- und Kasko-Versicherung bzw. wegen einer Obliegenheitsverletzung in Regress nehmen, wenn ...
Die Frage, ob eine Beschwerde zulässig per E-Mail eingelegt werden kann, ist in der Rechtsprechung umstritten (vgl. dazu Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 9. Aufl., 2019, Rn. 104).
Wer eine emotionale Bindung zu seinem Auto hat, der gibt seinem Liebling auf vier Rädern einen Namen. Am 2. Oktober wird sogar weltweit jedes Jahr der „Gib-Deinem-Auto-Einen-Namen-Tag“ gefeiert. Der Ursprung dieses Feiertags geht auf den in den USA beliebten „Name Your Car Day“ zurück. Doch auch die Deutschen sind große Autoliebhaber, denn laut einer repräsentativen Studie der Tankstellenkette HEM[1] besitzt jedes dritte Fahrzeug in Deutschland einen Spitznamen. Demnach haben 34 Prozent der deutschen ...
Mittlerweile legen Haftpflichtversicherer auch schon Restwertangebote aus dem Ausland vor, inbesondere aus Osteuropa. Diese muss der Geschädigte aber nicht in jedem Fall annehmen. Oft ist es ihm nämlich unzumutbar, ...
Der Bundesrat hat heute über Änderungen im Straßenverkehrsrecht debattiert – insbesondere über eine mögliche Reparatur der StVO-Novelle vom 20.4.20, die derzeit wegen eines Formfehlers teilweise außer Vollzug ...
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: Was gilt jetzt?
Am 01.10. tritt das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung in Kraft. VE Vollstreckung effektiv zeigt Ihnen in einer neuen Sonderausgabe, was die neuen Regeln für die Vollstreckungspraxis bedeuten – mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und konkreten Beispielen.
Verfahren zur Teilungsversteigerung sind fehler- und haftungsträchtig. Der IWW-Online Workshop Teilungsversteigerung am 30.10.2026 macht Sie fit für diese anspruchsvolle Aufgabe! Gemeinsam mit dem Referenten erarbeiten Sie konkrete Strategien, mit denen Sie souverän zum Erfolg kommen.
Nur handwerkliche Fehler in Einzelfällen, strukturelle Defizite oder eine Mischung von beidem? Wahrscheinlich Letzteres. Auffallend hoch ist die Zahl von Entscheidungen, in denen den Vorinstanzen massive Verfahrensverstöße angekreidet werden. Aufgabe der Prozessbevollmächtigten ist es, richterliche Fehler erst gar nicht aufkommen zu lassen (BGHZ 174, 205) und spätestens in der Rechtsmittelinstanz für eine Korrektur zu sorgen.