Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es einem Käufer unzumutbar ist, dass der Verkäufer die geschuldete Nachbesserung bei einem nur sporadisch auftretenden, aber für die Verkehrssicherheit relevanten Mangel eine aufwendige Untersuchung zunächst unterlässt und den Käufer darauf verweist, das Fahrzeug bei erneutem Auftreten der Mangelsymptome wieder vorzuführen.
Das Amtsgericht Hannover hat den Betreiber einer Parkgarage verurteilt, 997,80 EUR Schadenersatz zuzüglich Mehrwertsteuer und Nutzungsausfall für zwei Tage für die Beschädigung eines geparkten PKW zu zahlen.
Viele Cabrios und Motorräder werden derzeit vorübergehend außer Betrieb gesetzt und erst im Frühjahr wieder hervorgeholt. Mit Saisonkennzeichen kein Problem. Trotzdem ist das Fahrzeug auch in der Ruhezeit ...
Die privaten Pkw der CHECK24-Kunden sind so alt wie nie. 2007 waren Pkw laut Angabe der Kunden bei Abschluss einer Kfz-Versicherung im Schnitt noch 8,4 Jahre alt, 2016 sind sie schon knapp zwei Jahre älter (+20 Prozent).* Im Vergleich der Bundesländer fahren in Bremen durchschnittlich die ältesten Pkw (10,6 Jahre), in Hamburg und Bayern die jüngsten (je 9,3 Jahre). Ein Blick auf die 15 einwohnerstärksten Städte zeigt: Noch älter als in Bremen sind die Pkw in Duisburg (11,3 Jahre). Die jüngsten Fahrzeuge ...
Überhöhte Geschwindigkeit ist nach wie vor die Hauptunfallursache und oft das Hauptthema in Vorfahrtfällen. Worauf es im Haftpflichtprozess nach der aktuellen Rechtsprechung ankommt, wird im Folgenden deutlich ...
Einem Beweisantrag auf Einvernahme der Ärzte als sachverständige Zeugen ist in der Regel nicht nachzukommen. Es gibt jedoch Ausnahmen. Eine solche Ausnahmesituation lag in einem Fall des OLG München vor.
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Kaum hatte man das OLG Frankfurt a.M. endgültig dem kleinen Lager „Fraunhofer pur“ zugeschlagen (VA 16, 96), legt jetzt ein anderer Senat die Schwackeliste zugrunde. Fehlt nur noch als – fauler – Kompromiss eine Entscheidung pro „Fracke“ und die Verwirrung wäre komplett. Anders als der 4. Senat in seinem Fraunhofer-Urteil (3.3.16, 4 U 164/15, Abruf-Nr. 185850 ) und zuvor der 16. und der 17. Senat entscheidet sich der 1. Senat des OLG Frankfurt a.M. dafür, die Schwackeliste heranzuziehen.