Endet die Reparatur zu einem Zeitpunkt, an dem der Geschädigte beruflich abwesend ist, ist das dem Risikobereich des Schädigers zuzuordnen. Deshalb sind auch nach Reparaturende entstehende Mietwagenkosten vom Schädiger zu erstatten.
Bei einer geringen Fahrleistung kann das Anmieten eines Ersatzwagens nach einem Verkehrsunfall nicht erforderlich sein. Dem Geschädigten steht dann nur eine Nutzungsausfallentschädigung zu.
Wird bei einem Haftpflichtschaden ein Reifen beschädigt und werden auf der Achse beide Reifen erneuert, um Unterschiede beim Abrollumfang zu vermeiden, so kommt ein „Neu für alt-Abzug“ zwar in Betracht.
Nach Ansicht des AG Stuttgart war der Geschädigten die Begutachtung durch einen Sachverständigen von der Werkstatt mehr oder weniger aufgenötigt worden. Eine Notwendigkeit habe nach der telefonischen ...
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Welche Rechte und Optionen hat ein Geschädigter, dessen Neuwagen
erheblich beschädigt wurde, eine rasche Ersatzbeschaffung aber aus finanziellen Gründen nicht möglich ist? Mit dieser heiklen Thematik beschäftigt sich ein hochinteressantes Urteil des OLG Stuttgart.