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  • · Nachricht · Abtretung

    Ehepartner darf Abtretung unterzeichnen

    | Gehört das beschädigte Fahrzeug dem Ehemann, hat jedoch die Ehefrau die Abtretung des Schadenersatzanspruchs unterzeichnet, geht das in Ordnung. |

     

    Das ist von § 1357 BGB gedeckt, entschied das LG Dresden (5.11.13, 3 S 428/13 Abruf-Nr. 133577). |

     

     

    Musterformulierung / Ehepartner darf Abtretung unterzeichnen

    Sie beanstanden, dass die Abtretung nicht vom Geschädigten selbst, sondern von dessen Ehepartner unterzeichnet sei. Bitte überprüfen Sie diese Auffassung noch einmal, denn eine Zahlung, die nicht an den Abtretungsempfänger erfolgt, hat ihm gegenüber keine schuldbefreiende Wirkung. Sie wären dann gegebenenfalls zur abermaligen Zahlung verpflichtet.

     

    Nehmen Sie bitte den Beschluss des LG Dresden vom 5. November 2013 (Az. 3 S 428/13) zur Kenntnis: Hinsichtlich Ehegatten ergibt sich die Berechtigung zur Unterzeichnung der Abtretung aus § 1357 BGB.

     
    Quelle: ID 42471455