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  • · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Mietwagenkosten: Keine Eigenersparnis bei geringer Mietdauer?

    | „Angesichts der geringen Anmietdauer von nur sechs Tagen erscheint ein Abzug für ersparte Eigenaufwendungen nicht geboten“, heißt es kurz und knapp im Urteil des AG Lüneburg vom 10.10.18 (50 C 254/18, Abruf-Nr. 205041 ). |

     

    Richtigerweise kommt es auf die Strecke, nicht auf die Zeit an. Wer in sechs Tagen rund 10.000 km zurücklegt, spart etwas, z. B. kann er diese Kilometer von seinem eigenen Inspektionsintervall abziehen. Bei einer Fahrstrecke von weniger als 1.000 km und klassengleicher Anmietung entfällt ein Abzug. Das ist allerdings umstritten. Die Topentscheidungen pro Geschädigten kommen vom OLG Zweibrücken (29.6.05, 1 U 9/05, Abruf-Nr. 053505; 2.5.07, 1 U 28/07). Interessant ist auch OLG Bamberg 4.8.15, 5 U 272/14, DAR 15, 639: kein Abzug bei Fracke (zustimmend RA Thomas Heinrich in seiner DAR-Anmerkung). Zum Gesamtkomplex Eigenersparnisabzug Eggert VA 10, 114. Hinzuweisen ist ferner auf die sehr ausführliche Begründung zur Abzugsproblematik in der Entscheidung des KG vom 8.5.14, 22 U 119/13, Abruf-Nr. 142156 (nur noch 10 statt wie früher 15 Prozent). Nach wie vor für 5 Prozent: OLG Celle 15.5.18, 14 U 179/17, Abruf-Nr. 202229; OLG Düsseldorf 10.4.18, I-1 U 86/17, Abruf-Nr. 204871, für einen Krankentransportwagen.

     

    Einsender: Rechtsanwalt K. Meyer-Degering, Braunschweig

    Quelle: ID 45592263