Zu den Grauzonen der Unfallschadensregulierung gehört die Anspruchsbemessung in Fällen der Teilreparatur. Nicht zuletzt aus Anlass der fragwürdigen Entscheidung des KG vom 14.12.17 ( 22 U 241/13, VA 18, 59) bringen wir Sie auf den neuesten Stand der Diskussion in Haftpflichtsachen.
Was bisher gängiger und national allgemein anerkannter Vertragspraxis entsprochen hat, ist aufgrund einer EuGH-Entscheidung nicht mehr zulässig: Die Verkürzung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche eines ...
Ein Geschädigter, der durch eine unfallbedingte Verletzung in seiner Bewegungsfähigkeit eingeschränkt ist (HWS-Distorsion und Thoraxprellung), darf dennoch einen Mietwagen nehmen. Denn er war fahrtüchtig, entschied ...
Endet die Reparatur zu einem Zeitpunkt, an dem der Geschädigte beruflich abwesend ist, ist das dem Risikobereich des Schädigers zuzuordnen. Deshalb sind auch nach Reparaturende entstehende Mietwagenkosten vom Schädiger zu erstatten.
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Bei einer geringen Fahrleistung kann das Anmieten eines Ersatzwagens nach einem Verkehrsunfall nicht erforderlich sein. Dem Geschädigten steht dann nur eine Nutzungsausfallentschädigung zu.