In einer Gesamtschau des Klauselwerks in den VRB 1994 des beklagten Rechtsschutzversicherers kommt der BGH zu dem Ergebnis, dass trotz der Formulierung „Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse aller
bei Vertragsabschluß auf ihn zugelassenen und im Versicherungsschein genannten Fahrzeuge.“ Rechtsschutz schon für Streitigkeiten aus dem Kauf des Fahrzeugs besteht, obwohl das Fahrzeug dann noch nicht auf den VN zugelassen ist.
Nach der Rechtsprechung des BGH sind die Grundsätze des „Werkstattrisikos“ auch auf andere Schadenpositionen anwendbar, auf die der Geschädigte dem Grunde und der Höhe nach keinen Einfluss hat. Wörtlich: „Dies ...
In einer Gesamtschau des Klauselwerkes in den VRB 1994 des beklagten Rechtschutzversicherers kommt der BGH zum Ergebnis, dass trotz der Formulierung „Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse aller bei Vertragsabschluss auf ihn zugelassenen und im Versicherungsschein genannten Fahrzeuge“ Rechtschutz schon für Streitigkeiten aus dem Kauf des Fahrzeugs besteht, obwohl das Fahrzeug dann noch nicht auf den VN zugelassen ist (BGH ...
Lautet der Reparaturauftrag „laut Gutachten“, sieht das AG Charlottenburg darin auch eine Preisvereinbarung. Im Regress des Versicherers
gegen die Werkstatt kam es folglich nicht darauf an, ob die ...
In VA 12, 203 haben wir das Urteil des BGH vorgestellt, wonach der Verbraucher beim Kilometerleasingvertrag kein Widerrufsrecht hat – weder unter einem der Finanzierung vergleichbaren Aspekt noch in der Regel im ...
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Selten, deshalb aber nützlich, immer wieder daran erinnert zu werden: Liegt zwischen dem letzten vorgerichtlichen Akt und der Klageeinreichung ein Zeitraum von mehr als zwei Jahren, wird die vorgerichtlich entstandene Rechtsanwaltsgebühr gemäß § 15 Abs. 5 S. 2 RVG nicht angerechnet (AG Dillenburg 20.5.25, 50 C 2/24, Abruf-Nr. 250640 , eingesandt von RA Maximilian Weimann, Düsseldorf).