17.09.2026 · Fachbeitrag · Nutzungsausfall
AG Stuttgart: Versicherer muss bei Ersatzteilrückstand gewarnt werden
Eine Reparaturverzögerung wegen eines Ersatzteilrückstands ist an der Tagesordnung. Ist eine solche Verzögerung ein Anlass, den Versicherer wegen einer drohenden Erweiterung des (Ausfall-)Schadens zu warnen? Das AG Stuttgart sagt Ja. Auch, wenn das Urteil in einem zentralen Punkt nicht zu Ende gedacht ist, kann es der anwaltlichen Vorsicht geschuldet sein, eine solche Warnung abzusetzen. Das vermeidet spätere Streitigkeiten mit dem Mandanten.
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