Im Bußgeldverfahren kann in vielen Fällen nicht gerügt werden, wenn ein Beweisantrag unzulässig abgelehnt wird. Denn bei den sog. Bagatellgeldbußen von nicht mehr als 100 EUR kann keine Verfahrensrüge nach § 80 Abs. 2 Nr. 1 OWiG erhoben werden. Da bleibt dann nur, über § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG die Versagung des rechtlichen Gehörs zu rügen. Das und worauf
dabei zu achten ist, zeigt noch einmal eine Entscheidung des OLG Hamm (13.1.16, 2 RBs 181/15, Abruf-Nr. 146515 ).
2007 ist § 24c StVG in das StVG eingefügt worden. Seitdem gilt für Fahranfänger und Fahranfängerinnen ein „absolutes Alkoholverbot“. Sie dürfen insbesondere eine Fahrt nicht antreten, wenn sie unter der ...
Ein Fahrerlaubnisinhaber hat sich im Verfahren um seine Fahreignung auf die Einnahme von Medikamenten und Appetitzüglern berufen, um hohe Amphetaminwerte zu erklären. Das VG Neustadt/WStr. hat dazu entschieden, dass ...
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat präzisiert, welche Anforderungen der so genannte Sichtbarkeitsgrundsatz im ruhenden Verkehr an die Erkennbarkeit und Erfassbarkeit von Verkehrszeichen und an die dabei von den Verkehrsteilnehmern zu beachtende Sorgfalt stellt. Es hat bestätigt, dass die Anforderungen für den ruhenden und den fließenden Verkehr unterschiedlich sind.
Eine tschechische Fahrerlaubnis berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland, wenn dessen Inhaber dort zum Zeitpunkt der Ausstellung keinen ständigen Wohnsitz hatte. Dies hat die 1.
Die Ingebrauchnahme eines Fahrzeugs durch einen an sich Unberechtigten allein zum Zwecke der Rückführung an den Berechtigten ist regelmäßig von dessen mutmaßlichen Willen gedeckt und daher nicht tatbestandsmäßig ...
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Wer bei der Fahrt nach Österreich unnötigen Ärger vermeiden möchte, sollte laut ADAC die Vignette ordnungsgemäß anbringen. Richtig klebt das „Pickerl“ innen an der Windschutzscheibe im linken oberen Bereich und hinter dem Rückspiegel. Tabu ist eine Anbringung hinter einem eventuell vorhandenen Tönungsstreifen. Die Vignette gilt immer nur für ein Fahrzeug und ist nicht übertragbar. Eine Mehrfachverwendung ist damit nicht zulässig, Verstöße dagegen werden in Österreich teuer.