15.04.2016 · Fachbeitrag · Beweisantrag
Verletzung des rechtlichen Gehörs bei abgelehntem Beweisantrag
Im Bußgeldverfahren kann in vielen Fällen nicht gerügt werden, wenn ein Beweisantrag unzulässig abgelehnt wird. Denn bei den sog. Bagatellgeldbußen von nicht mehr als 100 EUR kann keine Verfahrensrüge nach § 80 Abs. 2 Nr. 1 OWiG erhoben werden. Da bleibt dann nur, über § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG die Versagung des rechtlichen Gehörs zu rügen. Das und worauf dabei zu achten ist, zeigt noch einmal eine Entscheidung des OLG Hamm (13.1.16, 2 RBs 181/15, Abruf-Nr. 146515 ).
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