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  • 11.04.2016 · Fachbeitrag · Entziehung der Fahrerlaubnis

    Positive Amphetaminwerte durch Einnahme von Appetitzüglern?

    | Ein Fahrerlaubnisinhaber hat sich im Verfahren um seine Fahreignung auf die Einnahme von Medikamenten und Appetitzüglern berufen, um hohe Amphetaminwerte zu erklären. Das VG Neustadt/WStr. hat dazu entschieden, dass die Fahrerlaubnis rechtmäßig entzogen wurde, nachdem zwei Urinproben in Bezug auf die Droge Amphetamin positiv ausgefallen waren. Nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung genügt bereits der einmalige Konsum dieser sog. harten Droge (18.11.15, 1 K 338/15. NW, Abruf-Nr. 146754 ). |