Nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 b und c GVG waren bisher die Oberlandesgerichte, nicht die Landgerichte, zuständig für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte in Streitigkeiten „mit Auslandsbezug“. Im Zuge der FGG-Reform ist diese unsinnige Regelung, eine wahre Haftungsfalle zumal für Verkehrsrechtsanwälte, abgeschafft worden.
Bei einer zulässigen offenen Schmerzensgeldteilklage müssen für die Bemessung des auszuurteilenden Schmerzensgelds sämtliche bis zur letzten mündlichen Verhandlung der Tatsacheninstanz bereits eingetretenen ...
Der Bundestag hat jüngst das Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts v. 29.7.09 (BGBl I, S. 2274), das Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29.7.09 (BGBl I, S. 2353) und vor allem das 2.
Nach vorangegangener Aufhebung eines die Berufung des Angeklagten wegen Nichterscheinens verwerfenden Urteils durch das Revisionsgericht darf eine erneute Berufungsverwerfung nur erfolgen, wenn der Angeklagte mit der Ladung auf diese Ausnahme vom Gesetzeswortlaut hingewiesen worden war (OLG Oldenburg 16.6.09, 1 Ss 101/09).
Im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren ist bei der Prüfung der Frage der Beiordnung eines Pflichtverteidigers hinsichtlich der Beurteilung der Schwere der Tat die für den Betroffenen mittelbar drohende Folge des ...
Ein Antrag auf Entbindung von der Pflicht zum Erscheinen in der Hauptverhandlung kann noch zu Beginn der Hauptverhandlung gestellt werden (OLG Celle 12.6.09, 311 SsRs 54/09).
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Ist in der Hauptverhandlung eine Auseinandersetzung mit der Frage erforderlich, ob das Ergebnis eines Blutalkoholgutachtens wegen Verletzung des Richtervorbehalts einem Verwertungsverbot unterliegt, ist wegen der Schwierigkeit der Rechtslage von einem Fall notwendiger Verteidigung auszugehen. Davon ist auch im OWi-Verfahren auszugehen (OLG Bremen 14.7.09, SsBs 15/09).