Das monatliche DiB-Webinar beschäftigt sich im Januar mit dem Thema Videoüberwachung. Am 17.1.2024 um 13 Uhr dreht sich alles kurz und knackig um die damit zusammenhängende Fragestellung „was geht - was geht nicht“. Lesen Sie hier, wie Sie an diesem einstündigen Webinar teilnehmen können.
Ab dem 17.12.2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz auch für kleine Unternehmen ab 50 Mitarbeitern. Alles was Sie dazu wissen müssn, erfahren Sie am 13.12.2023 in unserem Webinar von DiB Daten im Betrieb.
Ob gleich zum Jahresanfang oder erst in einigen Monaten, das Jahr 2024 hält für Autofahrer zahlreiche Neuerungen bereit. Wir informieren über die wichtigsten Änderungen, die der ADAC zusammengefasst hat.
Der IWW-Adventskalender 2023 auf Instagram ist prall gefüllt mit vielen Geschenken. Auf Sie warten kostenlose Webinare, Lehrgänge, Informationsdienste und vieles mehr.
Die vom Bundestag beschlossenen Änderungen am Straßenverkehrsgesetz erhielten heute nicht die erforderliche Zustimmung im Bundesrat. Damit fehlt es an einer Rechtsgrundlage für die von der Bundesregierung geplante ...
Auch in den nächsten Wochen bietet Ihnen das IWW Institut wieder die Möglichkeit, sich bequem online und interaktiv fortzubilden ( iww.de/seminare/rechtsanwaelte ). Das erwartet Sie:
Bereiten Sie Ihre Mandanten proaktiv auf das neue Entgelttransparenzrecht vor – das Prozessrisiko ist bereits jetzt hoch! Die Sonderausgabe von AA Arbeitsrecht aktiv zeigt, wo typische Fehler liegen und wie Unternehmen diese vermeiden. Mit Checklisten, Prüfschema, Musterformulierungen u. v. m.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Vergütungsvereinbarungen: jetzt prüfen und optimieren
Die aktuelle BGH-Rechtsprechung zeigt: Viele Vergütungsvereinbarungen sind im Streitfall angreifbar. Die Sonderausgabe von AK Anwalt und Kanzlei zeigt Ihnen, woran sie typischerweise scheitern und wie Sie diese rechtssicher gestalten. Mit direkt nutzbaren Formulierungen für Ihre Kanzlei.
Der Rechtsausschuss hat am Mittwochmorgen den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz „zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten“ (20/8095) beschlossen. Für die im parlamentarischen Verfahren noch geänderte Vorlage stimmten die Vertreter der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie Die Linke gegen die Stimmen CDU/CSU und AfD.