Auch in den nächsten Wochen bietet Ihnen das IWW Institut wieder die Möglichkeit, sich bequem online und interaktiv fortzubilden ( iww.de/seminare/rechtsanwaelte ). Das erwartet Sie:
Die Koalitionsfraktionen wollen einen einheitlich geltenden gesetzlichen THC-Grenzwert sowie ein Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr einführen. Der dazu von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ...
Am 1.4.24 ist das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG)“ v. 27.3.24 in Kraft getreten (BGBl. 2024 I Nr. 109). Dies hat den Besitz und Konsum ...
Mit dem Cannabisgesetz (kurz: CanG) ist u. a. der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum in bestimmten Grenzen legalisiert worden. Auch der Konsum ist entsprechend in stärkerem Maße zugelassen worden. Aber was bedeutet das für den Straßenverkehr?
Ihre Mandanten stehen vor vielen neuen Herausforderungen. Dazu zählen die Umsetzung regulatorischen Anforderungen wie der EU-Taxonomie, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und des ...
Auch in den nächsten Wochen bietet Ihnen das IWW Institut wieder die Möglichkeit, sich bequem online und interaktiv fortzubilden ( iww.de/seminare/rechtsanwaelte ). Das erwartet Sie:
Neues IWW-Webinar: So gestalten Sie Eheverträge optimal
Besser gestalten – effizienter arbeiten: Das IWW-Webinar am 06.03.2026 zeigt Ihnen, wie Sie Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen rechtssicher aufsetzen und wie aktuelle KI-Tools Sie dabei unterstützen. Einfach und bequem in nur 2,5 Stunden am PC.
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Die Übergangsregelungen im neuen KostBRÄG sorgen für Probleme in der Praxis: Für welche Mandate gilt das alte, für welche das neue Gebührenrecht? Die neue Sonderausgabe von RVG professionell schafft Klarheit! Sie erhalten eine praktische Anleitung mit direkt nutzbaren Berechnungsbeispielen.
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Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
Die Erweiterung der Führerscheinklasse B auf Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen ist laut Bundesregierung derzeit aus EU-rechtlichen Gründen nicht möglich. Sie werde auch nach dem aktuellen Stand der Verhandlungen zur neuen 4. EU-Führerscheinrichtlinie voraussichtlich nicht möglich werden, heißt es in der Antwort der Regierung (20/10074) auf eine Kleine Anfrage (20/9938).