Die Steuervergünstigungen gemäß §§13a, 13b, 19a ErbStG sind grundsätzlich zulässig, der Umfang der Verschonung ist allerdings unverhältnismäßig – so das BVerfG am 17.12.14. Spätestens bis zum 30.6.16 muss das ErbStG insoweit reformiert werden. Für die Übergangszeit können die Vergünstigungen wie bisher genutzt werden, unter dem Vorbehalt, dass keine „exzessiven Steuergestaltungen“ durchgeführt werden.
Der Bundesrat befürwortet die ab 2018 geplante Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen. In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf weist er jedoch darauf hin, dass dies einen Neustart des aktuellen ...
Die BRAK hat beschlossen, die Gesamtdauer der von Fachanwälten zu erbringenden Fortbildungsleistungen ab dem 1.1.15 von 10 auf 15 Stunden zu erhöhen. Hiervon dürfen künftig fünf Zeitstunden im Wege des ...
2014 waren es die Warnwestenpflicht, der neue Bußgeldkatalog und andere Neuheiten, an die sich alle Autofahrer gewöhnen mussten. 2016 wird voraussichtlich die PKW-Maut eingeführt. Auch 2015 gibt es Neuerungen im Bereich Kfz-Versicherung, TÜV-Prüfung, LKW-Maut, der Neuzulassung und der Abmeldung eines Fahrzeugs. Nicht jeder Autobesitzer ist gleichermaßen betroffen, sollte dies aber für sich prüfen. Das 1A Verbraucherportal hat die Neuerungen für 2015 zusammengetragen.
Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 19.9.14 einer Verordnung der Bundesregierung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften nur mit Auflagen zugestimmt. Sie fordern die Einführung neuer Regelsätze ...
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Die Länderkammer hat heute den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes beraten, der die bisherigen Lkw-Mautsätze absenken soll. Sie erhebt gegen die Planungen keine Einwendungen.