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Bundesrat stimmt Ladesäulenverordnung mit Maßgaben zu
| Der Bundesrat hat der Ladesäulenverordnung mit Maßgaben zugestimmt. Um eine Investitionszurückhaltung der Märkte zu vermeiden, beschloss die Länderkammer, ein verbindliches Datum für eine Folgeverordnung in die Ladesäulenverordnung aufzunehmen. Diese soll weitergehende Standards normieren. Mit der Verordnung setzt die Regierung eine EU-Richtlinie in nationales Recht um. |
Außerdem fasste der Bundesrat eine Entschließung. In dieser erkennt er die vorgelegte Verordnung als einen wichtigen ersten Schritt für einen erfolgreichen Ausbau der Elektromobilität an. Die darin enthaltenen Bestimmungen sollten aber unverzüglich durch Regelungen zu weiteren Standards ergänzt werden.
Anzahl der Ladesäulen ausbauen
Die Bundesregierung möchte mit der Verordnung die Anzahl öffentlich zugänglicher Ladesäulen ausbauen. Sie führt dabei einen einheitlicher Standard für die Anschluss-Stecker an den Ladepunkten ein. Elektrofahrzeuge können dadurch künftig an wechselnden Ladesäulen Strom „tanken“.
Vorgaben zur Sicherheit
Die Verordnung beinhaltet darüber hinaus Regelungen zur technischen Sicherheit der Anlagen. Den Aufbau, die Außerbetriebnahme und die Einhaltung der technischen Anforderungen müssen die Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladesäulen regelmäßig der Bundesnetzagentur nachweisen.
Weiterführende Hinweise
- Die Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: BR-Drs. 507/15 (PDF)
- Die Empfehlungen der beteiligten Ausschüsse: BR-Drs. 507/1/15 (PDF)
- Den Beschluss des Bundesrates: BR-Drs. 507/15(B) (PDF)
Quelle | Bundesrat, Plenum kompakt