29.04.2026 · Nachricht aus UE · Standkosten
Das zum Totalschaden verunfallte Fahrzeug steht beim Abschleppunternehmer. Die Herausgabe an den Restwertkäufer scheitert, weil das Standgeld noch nicht beglichen ist. Es laufen also weitere Standkosten auf, bis der Geschädigte selbst in Vorleistung getreten ist. Das ist der Stoff, der zum Urteil des AG Schwandorf führte.
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22.04.2026 · Fachbeitrag aus UE · Subjektbezogener Schadenbegriff
Der Schutz des Geschädigten durch den subjektbezogenen Schadenbegriff in den jeweiligen Ausprägungsformen des Werkstatt-, Sachverständigen-, Haken-, Mietwagenrisikos etc. geht nicht so weit, dass der Geschädigte offensichtlich überzogene Positionen oder offensichtlich unnötige Aufwendungen für erforderlich halten darf. Der Maßstab der Offensichtlichkeit ist dabei im Regelfall das Laienwissen. Einige Beispiele aus der Rechtsprechung und einige generelle Überlegungen zeigen Ihnen, worum ...
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17.04.2026 · Nachricht aus UE · Gutachterkosten
Das AG Bersenbrück wendet das Sachverständigenrisiko auch dann an, wenn der Geschädigte seinen Schadenersatzanspruch zunächst an den Schadengutachter abgetreten hat und nun auf der Grundlage einer Rückabtretung die restlichen Gutachterkosten einklagt. Die Auffassung anderer Gerichte, das sei ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen, teilt es ausdrücklich nicht.
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27.03.2026 · Fachbeitrag aus UE · Schadenabwicklung
„Die Versicherung hat schon angerufen, die waren so nett am Telefon. Die haben gesagt, ich bräuchte keinen Schadengutachter und keinen Anwalt. Und wenn ich jetzt noch Gutachter und Anwalt einschalte, müsste ich die Kosten dafür selbst tragen.“ Das oder Ähnliches hat wohl schon jeder Serviceberater vom Kunden gehört, wenn es zum ersten Gespräch kommt. UE hat für diesen Fall die Urteile als Argumentationshilfe zusammengestellt.
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23.03.2026 · Nachricht aus UE · Regress
Auch eine Abteilung des AG Köln hat entschieden, dass die alte Vorteilsausgleichsabtretung der HUK unwirksam ist. Denn die von der HUK vorformulierte Abtretungserklärung der Geschädigten sei hinsichtlich der abzutretenden Forderung in sich widersprüchlich und unbestimmt, mithin unwirksam. Aus der Abtretungserklärung werde nicht hinreichend deutlich, welche etwaigen Ansprüche der Geschädigten gegenüber dem Sachverständigen von der Abtretung umfasst sein sollen.
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