16.06.2025 · Nachricht · Reparaturkosten
LG Coburg: „Großkundenrabatt nur bei Kaskoschäden“ – Geschädigter muss bei Haftpflichtschäden nicht..
| Am Ende der Beweisaufnahme steht, dass der Geschädigte, der eine Fahrzeugflotte unterhält, durchaus Großkundenrabatt erhält. Das gilt aber nur für Kaskoschäden. Bei Haftpflichtschäden waren die Werkstätten nicht bereit, einen solchen Rabatt zu gewähren. Ist der Geschädigte nun verpflichtet, zugunsten der jeweiligen Versicherer „härter zu verhandeln“? Denn die Nichtgewährung des Rabatte bei Haftpflichtschäden kann ja durchaus auch im Interesse des Flottenhalters sein, quasi für eine „Rabattmischkalkulation“. Nein, sagt dazu das LG Coburg. |
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