Das AG Göttingen musste im Regressverfahren des Versicherers gegen die Werkstatt den Reparaturauftrag „Unfallschaden instand setzen“ auslegen. Dies hätte sich bei klarem Reparaturauftrag vermeiden lassen.
UE erreichte folgende Frage: Zu Ihrem Beitrag aus UE 10/2024 zum Thema Restwert bei Leasingfahrzeugen stellt sich die Frage, ob die Restwertangebote nur national oder auch international zu berücksichtigen sind?
Innergemeinschaftliche Lieferungen, Reihengeschäfte, Garantieleistungen, Leasing Inzahlungnahme, verdeckter Preisnachlass & Co. – das Umsatzsteuerrecht für das Kfz-Gewerbe gehört zu den kompliziertesten Materien im ...
Greift der Versicherer mit einem Prüfbericht Positionen der Reparaturrechnung an, darf der Geschädigte den ursprünglich tätig gewesenen Gutachter mit einer Stellungnahme beauftragen. Die Kosten dafür sind vom Schädiger zu ersetzen. Auf diesen Standpunkt stellte sich die Berufungskammer des LG Potsdam. Der Versicherer hat daraufhin anerkannt.
Lässt der Geschädigte das bei einem Haftpflichtfall beschädigte Fahrzeug am Unfallort reparieren und danach zu seinem 670 km entfernten Heimatort auf eigener Achse zurückbringen, muss der Versicherer die Kosten ...
Bei kleinen unfallbedingten Schäden darf der Geschädigte einen Schadengutachter einschalten. Wenn der statt eines umfassenden Gutachtens ein dem Schadenumfang angepasstes „schmales“ Produkt zu einem Preis von ca.
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Das neue Praxishandbuch Umsatzsteuer im Kfz-Gewerbe
Seit 2024 gelten für den Kfz-Handel viele neue Umsatzsteuerregeln. Das Praxishandbuch verschafft Ihnen Sicherheit für alle Geschäftsvorfälle: Beim Handel über die Grenzen, bei der Inzahlungnahme von Gebrauchtwagen, im Fernverkauf, bei der Differenzbesteuerung, beim Kfz-Leasing, bei Garantieleistungen & Co.
Mit Urteil vom 12.03.2024 hat der BGH die kürzlich präzisierten Grundsätze zum Werkstattrisiko auch auf die Sachverständigenkosten übertragen. Welche Konsequenzen sich daraus für die Praxis ergeben, zeigt Ihnen jetzt die neue Sonderausgabe von UE Unfallregulierung effektiv.
Es war zu erwarten: Ein Versicherer wehrt sich nun auf neuem Weg gegen die „Hebebühnenbenutzungskosten“ und alles das, was daraus geworden ist. Nach Kenntnisstand von UE hat der Versicherer verschiedene Testballons gestartet. Gezielt sucht er dafür Vorgänge heraus, bei denen eine ernst zu nehmende Unterstützung der Werkstatt für den Gutachter sehr offensichtlich gar nicht stattgefunden hat, die Rechnung der Werkstatt an den Schadengutachter folglich kräftig nach „Kickback“ riecht, was dem Gericht ...