· Fachbeitrag · Mietwagen/Nutzungsausfallentschädigung
Erst Mietwagen, dann Nutzungsausfallentschädigung: Darf der Versicherer Abrechnung ablehnen?
| Es dauert lange mit der Schadenregulierung, und der Geschädigte bekommt im Hinblick auf die ständig mehr werdenden Mietwagenkosten „kalte Füße“. Er gibt den Mietwagen ab und schaltet nun auf Nutzungsausfallentschädigung um. In dem Zusammenhang erreicht UE eine Leserfrage. |
Frage: Der Mandant ist Geschädigter eines Verkehrsunfalls. Durch den Unfall wurde sein Fahrzeug zur Unbenutzbarkeit beschädigt. Der Versicherer des Unfallgegners hat zunächst einen Mietwagen zur Verfügung gestellt. Die Rechnung lautete auf den Mandanten. Da die Gegenseite keine Haftungsbestätigung abgegeben hat, war der Geschädigte nicht in der Lage, ein Ersatzfahrzeug zu kaufen. Der Mietwagen wurde nach vierzehn Tagen vom Vermieter zurückgefordert und daher zurückgegeben. In der zehnten Woche nach dem Unfall kam dann die Haftungszusage. Erst auf dieser Grundlage konnte der Geschädigte das Ersatzfahrzeug beschaffen.
Für den Zeitraum nach der Mietwagennutzung wird Nutzungsausfallentschädigung gefordert. Der Versicherer lehnt das ab als unzulässige Vermischung von konkreter Abrechnung (Mietwagenkosten) und fiktiver Abrechnung (Nutzungsausfallentschädigung). Ist das richtig?
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