16.07.2025 · Nachricht · Wiederbeschaffungswert
AG Ahrensburg wendet subjektbezogenen Schadenbegriff auch auf den Wiederbeschaffungswert an
| In einem Rechtsstreit um die Richtigkeit des Wiederbeschaffungswerts vertritt das AG Ahrensburg die Auffassung, dass auch auf die Ermittlung des WBW der subjektbezogene Schadenbegriff anzuwenden ist. Der Geschädigte darf also auf die Richtigkeit des WBW vertrauen, jedoch nur Zug um Zug gegen Abtretung von eventuellen Schadenersatzansprüchen des Geschädigten gegen den Schadengutachter. |
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