· Fachbeitrag · Schadenabwicklung
Unfallfahrzeug verkauft, aber bis zur Lieferung des bestellten Kfz genutzt: Wer ist Eigentümer?
| Der Geschädigte hatte bereits ein Neufahrzeug bestellt. Über das von ihm bisher und bis zur Lieferung vereinbarungsgemäß weitergenutzte Fahrzeug gab es bereits einen Ankaufvertrag. Das führt nun zum Streit über die Anspruchsinhaberschaft und die Erstattung der Mehrwertsteuer sowie zur Frage eines UE-Lesers. |
Frage: Der Versicherer schreibt: „Aktivlegitimiert ist der Eigentümer einer Sache. Und zum Unfallzeitpunkt war Ihr Mandant nicht mehr Eigentümer. Allein das Nutzungsrecht einer Sache löst noch kein Anspruchsrecht aus. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist offenbar ‒ trotz des Unfallschadens ‒ nicht erfolgt, sodass der Kaufvertrag uneingeschränkt rechtsgültig ist. Ergänzend weisen wir auch darauf hin, dass die Ersatzanschaffung nicht unfallbedingt erfolgte, sondern auch ohne Unfall erfolgt wäre. Insoweit stellt sich auch die Frage, ob ein Anspruch auf Mehrwertsteuer überhaupt bestünde, da die Kosten sowieso angefallen wären. Ohne substanziierten Nachweis der Aktivlegitimation ist uns eine weitere Regulierung nicht möglich.“ Was ist davon zu halten?
Antwort: Der Versicherer verkennt die Grundzüge des Eigentumserwerbs. Der Geschädigte ist noch Eigentümer des Unfallfahrzeugs und entsprechend (aktiv-)legitimiert. Ein Blick in das Gesetz liefert die Antwort.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig