· Fachbeitrag · EBM-Positionen im Fokus
Unzeit-Gebühren im EBM ‒ so funktionieren sie!
von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten
| Dass Menschen nicht nur zu Büro- bzw. Praxiszeiten krank werden und auch akut erkranken können, ist eine Binsenweisheit. Wenn ärztliche Leistungen zu diesen „Unzeiten“ in Anspruch genommen werden, ist dies ‒ ebenso wie bei vielen Handwerkerleistungen ‒ mit einem höheren Honorar verbunden. Auch wenn diese Zuschläge nicht üppig ausfallen, sollte man sie kennen und bei Bedarf abrechnen. Im EBM gibt es vier Positionen, die bei der Inanspruchnahme zur Unzeit abgerechnet werden können, es sind die Nrn. 01100, 01101, 01102 sowie ‒ nur für Hausärzte ‒ die Nr. 03030. |
Vier Unzeit-Gebühren im Überblick
Die Leistungen sind nur zu bestimmten, im EBM vorgegebenen Zeiten, abrechenbar. Die Nrn. 01100 und 01101 nur bei unvorhergesehenen Inanspruchnahmen:
- Nr. 01100: Täglich von 19:00 bis 22:00 Uhr und an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. von 7:00 bis 19:00 Uhr
- Nr. 01101: Täglich von 22:00 bis 7:00 Uhr und an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. von 19:00 bis 22:00 Uhr (Nrn. 01100 und 01101 sind auch bei unvorhergesehenen telefonischen Inanspruchnahmen des Arztes zu den entsprechenden Zeiten berechnungsfähig)
- Nr. 01102: Samstags zwischen 7:00 und 19:00 Uhr
- Nr. 03030: Täglich von 19:00 bis 7.00 Uhr und an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12.
MERKE | Allen vier „Unzeiten-Leistungen“ ist gemein, dass sie nicht im Rahmen des organisierten Notfalldienstes abrechenbar sind, also nicht neben den Nrn. 01205, 01207, 01210, 01212, 01214, 01216 und 01218. |
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EBM-Nr. | Werktag | Samstag, Sonntag, Feiertag, 24.12., 31.12. | Samstag | ||
19 bis 22 Uhr | 22 bis 7 Uhr | 7 bis 19 Uhr | 19 bis 7 Uhr | 7 bis 19 Uhr | |
01100 | 01100 | ‒ | 01100 | ‒ | ‒ |
01101 | ‒ | 01101 | ‒ | 01101 | ‒ |
01102 | ‒ | ‒ | ‒ | ‒ | 01102 |
03030 | 03030 | 03030 | 03030 | 03030 | 03030 |
Wichtig ist dabei die Kenntnis der im eigenen Bundesland geltenden gesetzlichen Feiertage; denn die gesetzlichen Feiertage können von Bundesland zu Bundesland differieren, vorwiegend aufgrund religiöser Gegebenheiten. Nicht als gesetzliche Feiertage gelten beispielsweise lokale Kirmestage, Rosenmontag, Karnevalsdienstag, Gründonnerstag u. Ä. Die Anzahl der gesetzlichen Feiertage reicht von 10 (u. a. in Niedersachsen, Hessen oder Hamburg) bis zu 13 in bestimmten Städten und Regionen in Bayern (eine aktuelle Übersicht der gesetzlichen Feiertage bietet der DGB online unter iww.de/s12640).
Abrechnungsdetails zu den EBM-Nrn. 01100 und 01101
Die EBM-Nrn. 01100 und 01101 sind nicht abrechenbar, wenn vor 7:00 Uhr oder nach 19:00 Uhr eine offizielle Sprechstunde abgehalten wird. Auch das Andauern einer laufenden Sprechstunde über das geplante Ende von 19:00 Uhr hinaus berechtigt nicht zur Abrechnung der Nr. 01100, wenn noch Patienten im Wartezimmer sitzen. Hier kommt es auch darauf an, wie sich die Konsultationssituation konkret dargestellt hat, dazu einige Beispiele:
- Klingelt ein Patient notfallmäßig gegen 19:30 Uhr an der bereits geschlossenen Tür der Arztpraxis, so ist Nr. 01100 trotz noch andauernder Sprechstunde zusätzlich abrechenbar. Dies gilt ebenso, wenn zu dieser Zeit lediglich noch administrative Arbeiten in der Praxis verrichtet werden.
- Kaum nachvollziehbar ist der Hinweis im EBM, dass die Unzeitleistungen bei Gruppenbehandlungen nur für einen Patienten berechnungsfähig sind. Man muss sich schon ernsthaft fragen, welche Gruppenbehandlung am Wochenende oder abends unvorhergesehen durchgeführt und abgerechnet werden sollte.
- Sinnvoller ist da schon der Hinweis, dass diese Positionen weder im organisierten Notfalldienst noch neben Hausbesuchsleistungen abrechenbar sind.
- Nicht abrechenbar sind auch Arzt-Patienten-Kontakte, die aus rein organisatorischen und nicht aus medizinischen Gründen zu diesen Zeiten vereinbart werden.
- Zudem sind die Leistungen der Unzeiten-Zuschläge nur neben kurativen Leistungen berechnungsfähig.
Und was gilt für EBM-Nr. 01102?
Während bei den Nrn. 01100, 01101 und 03030 die Inanspruchnahme unvorhergesehen sein muss, reicht für die 01102 lediglich die Inanspruchnahme zu den angegebenen Zeiten. Sie ist auch abrechenbar
- bei geplanten Sprechstundenkontakten, z. B. Samstagssprechstunde,
- bei telefonischen Kontakten, z. B. Befundbesprechung ‒ nicht aber bei alleiniger Befundmitteilung,
- bei vorab geplanten Injektions- oder Infusionsbehandlungen oder bei sonstigen Leistungen und
- bei Besuchen ausschließlich bei gesondert vom Pflegepersonal angeforderten Mitbesuchen (01413) in Alten- oder Pflegeheimen.
Bei Abhaltung einer geplanten Gruppentherapie ist ebenso wie bei den Ziffern 01100 und 01101 die 01102 nur bei einem Patienten abrechenbar, was die Terminierung auf den Samstagvormittag nicht merklich lukrativer macht.
Sonderstellung der EBM-Nr. 03030!
Für die Nr. 03030, die nur für Hausärzte berechnungsfähig ist, sind einige Besonderheiten zu beachten:
- Bei unvorhergesehener Inanspruchnahme des Arztes mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt (APK) ‒ als einzigem APK im Quartal ‒ ist die Nr. 03030 statt der Nr. 03000 zu berechnen. Diese ist altersunabhängig und wird mit einem festen Punktwert (statt der altersabhängigen Versichertenpauschale) vergütet. Damit eine Inanspruchnahme als unvorhergesehen gilt, muss der persönliche APK während der oben angegebenen Zeiträume erfolgen (siehe Tabelle „EBM-Unzeiten im Überblick“).
- Als obligater Leistungsinhalt gilt hier ein persönlicher APK im Zusammenhang mit einer der Leistungen nach den Nrn. 01100, 01101 oder neben den dringend angeforderten Besuchen nach den Nrn. 01411, 01412 oder 01415.
Die Nr. 03030 kann höchstens zweimal im Behandlungsfall abgerechnet werden. Es muss auch zweimal ein unvorhergesehener persönlicher APK stattgefunden haben, d. h. zu einer Unzeit. Dieses gilt jedoch nur dann, wenn vom Patienten im gesamten Quartal ausschließlich unvorhergesehene persönliche APK in Anspruch genommen wurden. Sobald im selben Quartal ein persönlicher APK nach Nr. 03000 stattgefunden hat, ist die 03030 nicht (mehr) berechnungsfähig. Anders ausgedrückt: In jedem Quartal verdrängt die Versichertenpauschale sämtliche Notfallpauschalen, die bis zu zweimal pro Quartal abgerechnet werden kann!
- Abrechenbar im Behandlungsfall sind neben Nr. 03030 die folgenden, von der KV automatisch hinzugefügten Pauschalen: die Nrn. 03040, 03060, 03061 und 32001.
- Nicht abrechenbar im Behandlungsfall dagegen sind sowohl die Hygienepauschale (Nr. 03020) als auch die Chronikerpauschalen (Nrn. 03220, 03221, 03222).
PRAXISTIPPS |
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EBM-Nr. | Leistung | Punkte | Euro* |
01100 | Unvorhergesehene Inanspruchnahme des Vertragsarztes durch einen Patienten
| 196 | 24,29 |
01101 | Unvorhergesehene Inanspruchnahme des Vertragsarztes durch einen Patienten
| 313 | 38,79 |
01102 | Inanspruchnahme des Vertragsarztes an Samstagen zwischen 7:00 und 19:00 Uhr | 101 | 12,52 |
03030 | Versichertenpauschale bei unvorhergesehener Inanspruchnahme zwischen 19:00 und 7:00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen, am 24.12. und 31.12. bei persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt Obligater Leistungsinhalt
Fakultativer Leistungsinhalt
| 77 | 9,54 |
* Orientierungspunktwert 2025: 12,3934 Cent