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  • · Fachbeitrag · Corona-Update

    Nur noch wenige COVID-19-Sonderregelungen gelten im Quartal II/2022

    | Sowohl der Bewertungsausschuss als auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) haben die meisten Sonderregelungen für Vertragsärzte, die mit der Coronapandemie in Verbindung stehen, nicht verlängert. Das bedeutet, dass eine Reihe von COVID-19-Sonderregelungen mit dem 31.03.2022 endeten. |

    Telefonische Konsultationen

    Die EBM-Nr. 01434 für telefonische Beratungen ist seit dem 01.04.2022 nicht mehr berechnungsfähig. Auch die therapeutischen Gespräche zur Substitutionsbehandlung nach der Nr. 01952 können nicht mehr per Telefon durchgeführt werden.

    Chronikerpauschale

    Die Zuschläge zu den Chronikerpauschalen nach Nr. 03221 (Hausärzte) bzw. Nr. 04221 (Kinder- und Jugendärzte) konnten bisher auch bei mindestens einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt (APK) und zusätzlich einem APK in einer Videosprechstunde oder einem telefonischen APK berechnet werden. Seit dem 01.04 2022 sind für die Abrechnung dieser Chronikerpauschalen wieder mindestens zwei persönliche APK im Quartal erforderlich.