Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · ZGA

    Wichtige Rechtsprechung zum Güterrecht in den Jahren 2019 und 2020 ‒ Teil 1

    von RA Dieter Büte, VRiOLG i.R., Bad Bodenteich/Hamburg

    | In den Jahren 2019 und 2020 sind wieder einige wichtige Entscheidungen zum Güterrecht ergangen. Dazu die folgende Übersicht (im Anschluss an FK 19, 70  ff., 107 ff. und 123 ff.). |

    1. Ehevertragliche Vereinbarungen

    Zu Eheverträgen sind folgende wichtige Entscheidungen ergangen:

     

    a) Ehevertrag als Bedingung für Eheschließung

    Das OLG Brandenburg hat Folgendes festgestellt: Das Ansinnen eines Ehegatten, eine Ehe nur unter der Bedingung des Abschlusses eines Ehevertrags schließen zu wollen, bilde für sich genommen auch bei einem Einkommens- und Vermögensgefälle für den anderen i. d. R. noch keine Zwangslage, aus der ohne Weiteres auf eine gestörte Vertragsparität geschlossen werden könne (FamRZ 19, 868 Ls.; im Anschluss an BGH FamRZ 18, 577). Auch könne sich ein Ehegatte ohne Verstoß gegen § 242 BGB (Ausübungskontrolle) auf den Ausschluss des VA berufen, wenn er einer einseitigen Einkommensreduzierung des anderen nach Abschluss des Vertrags entgegengetreten sei. Im Hinblick auf eine strikte Trennung zwischen VA und ZGA seien mögliche Grundstückswertsteigerungen bei einer etwaigen Korrektur im Wege der Ausübungskontrolle systemgerecht im Güterrecht anzupassen (so auch BGH FamRZ 14, 1978).