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  • · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    TSVG - Welche Änderungen kommen auf Vertragsärzte zu?

    | Am 14.03.2019 hat der Bundestag das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen. Zwar befasst sich auch der Bundesrat noch damit, zustimmungspflichtig ist das TSVG jedoch nicht, sodass es in wesentlichen Teilen zum 01.05.2019 in Kraft treten dürfte. Viele Regelungen, die das ärztliche Honorar betreffen, sollen dann ab dem 01.08.2019 gelten. AAA gibt einen Überblick, auf welche Änderungen sich Vertragsärzte einstellen müssen. |

    Extrabudgetäre Vergütung für neue Patienten

    Den Haus- und Fachärzten der Grundversorgung werden ab dem 01.08.2019 bei neuen Patienten alle erbrachten Leistungen im Behandlungsfall extrabudgetär vergütet. Als „neu“ gilt ein Patient, der

    • in der jeweiligen Arztpraxis erstmals untersucht und behandelt wird oder