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  • · Fachbeitrag · EBM 2019

    Palliativversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen ‒ neue EBM-Nr. 37400

    | Der Bewertungsausschuss hat am 12.12.2018 den EBM um einen neuen Abschnitt 37.4 erweitert und darin die EBM-Nr. 37400 mit Wirkung zum 01.01.2019 aufgenommen. Mit dieser neuen Abrechnungsziffer wird der ärztliche Aufwand für die Mitwirkung bei der Beratung eines von einem besonders qualifizierten Berater betreuten Palliativpatienten abgebildet. Der folgende Beitrag informiert Sie über die Hintergründe und Details. |

    Hintergrund

    Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) wurde der GKV-Spitzenverband beauftragt (nach § 132g SGB V), eine Vereinbarung mit den

    • Trägern der vollstationären Pflegeeinrichtungen (nach § 43 SGB XI) und den