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  • · Fachbeitrag · Stiftungsorganisation (Teil 2)

    Das Problem der Nachfolge in Stiftungsorgane: ein Blick aus der Praxis für die Praxis

    von RA Dr. K. Jan Schiffer, Bonn (www.schiffer.de)

    | Wirklich schwierig ist die Suche nach geeigneten Nachfolgern. Der Beitrag beleuchtet das Problem und gibt praktische Lösungshinweise. |

    1. Zum potenziellen „Bewerberkreisxt“

    Zum Kreis der potentiellen Bewerber für die Mitgliedschaft in Stiftungsorganen ist auf einige Besonderheiten hinzuweisen, die noch nicht zum allgemeinen Erkenntnisgut in der Praxis gehören.

     

    1.1 Auch juristische Personen als Organmitglieder

    Eher selten im Fokus der Betrachtung ist, dass neben natürlichen Personen an sich auch juristische Personen Mitglieder von Stiftungsorganen sein können (v. Campenhausen/Richter/Hof, § 8 Rn. 12 m.w.N.). Letztere sind ebenso wie die Stiftung vom Ansatz her „unsterblich“. Juristische Personen sollten jedoch nur in besonderen Ausnahmefällen ernannt werden, etwa wenn der Stifter auf den Sachverstand einer Organisation für seine Stiftung Wert legt (Beispiel: „Greenpeace“ als Fachorganisation für Umweltschutz). Einem solchen Bestreben kann der Stifter aber sinnvoller dadurch Rechnung tragen, dass er in der Satzung bestimmte Anforderungen an die fachliche oder sonstige Qualifikation der Organmitglieder festlegt. Die Mitgliederzahl für die einzelnen Organe bestimmt sich im konkreten Einzelfall nach dem Zweck der Stiftung und dem Umfang der Geschäftstätigkeit der Organe.