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  • · Fachbeitrag · Übernachtungskosten

    Wann darf der Rechtsanwalt übernachten?

    von RA Detlef Burhoff, RiOLG a. D., Augsburg/Münster

    | Übernachtet ein Anwalt vor einem Gerichtstermin, zu dem er anreisen muss, ist immer wieder umstritten, ob seine Übernachtungskosten zu erstatten sind. Das OLG Naumburg zeigt noch einmal, worauf abzustellen ist. |

     

    Sachverhalt

    Der Rechtsanwalt war als Prozessbevollmächtigter der Streithelferin tätig. Der Sitz seiner Kanzlei befand sich in A. Die Gerichtstermine fanden beim rund 350 km entfernten LG in B statt. Vor den Gerichtsterminen in B hat der Anwalt dort in einem Hotel übernachtet. Die Hotelkosten hat er gegenüber der Klägerin, der die Kosten der Streithelferin auferlegt worden sind, geltend gemacht. Das LG hat diese nur zum Teil festgesetzt. Die sofortige Beschwerde des Rechtsanwalts hatte teilweise Erfolg.

     

    Erstattungsfähige Prozesskosten sind auch die Übernachtungskosten eines Rechtsanwalts, wenn es diesem nicht zuzumuten ist, am Terminstag anzureisen. Ihm kann nicht abverlangt werden, die notwendige Anreise zum Terminsort zur Nachtzeit anzutreten. Als Nachtzeit ist in Anlehnung an § 758a Abs. 4 ZPO die Zeit von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr anzusehen (Abruf-Nr. 190154).