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  • · Fachbeitrag · Therapieangebot

    Betriebliches Gesundheitsmanagement: Betriebswirtschaftliche und rechtliche Aspekte

    von Rechtsanwalt Manfred Weigt, Bochum

    | Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) erfreut sich aufseiten der Arbeitgeber wachsender Beliebtheit (siehe PP 05/2016, Seite 16 ). Immer mehr Unternehmer investieren in die Gesundheitsförderung ihrer Mitarbeiter, u. a. auch deswegen, weil die damit verbundenen Leistungen nach § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei sind. Wie Sie als Inhaber einer Physiotherapiepraxis BGM-Leistungen erfolgreich und betriebswirtschaftlich sinnvoll anbieten und was Sie bei der Vertragsgestaltung beachten sollten, fasst PP für Sie zusammen. |

    Ermittlung des Angebotsstundensatzes

    Wer als Praxisinhaber BGM anbieten will, wird sich zunächst fragen, welchen Stundensatz er für die Leistung verlangen kann (siehe PP 04/2016, Seite 4 und PP 05/2016, Seite 14). Für BGM gibt es - anders als bei anderen Leistungen in der Physiotherapie - keine vorgeschriebenen Preise oder Sätze, an die es sich zu halten gilt.

     

    Bevor Sie BGM profitabel anbieten können, müssen Sie zunächst alle entstandenen bzw. mit dem BGM im Zusammenhang stehende Kosten ermitteln. Nur so können Sie sich ein klares Bild machen, wann der sogenannte „Break-even“ erreicht ist, d. h. wie lange es dauert, um die gemachten Aufwendungen wieder einzuspielen (siehe PP 06/2016, Seite 9). Ermitteln Sie zunächst alle Kosten für Weiterbildungen, die im Zusammenhang mit der angebotenen Leistung stehen. Hier kommen schnell 5.000 bis 10.000 Euro zusammen, z. B. durch