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  • · Fachbeitrag · Impfungen

    Neue Impfempfehlungen der STIKO veröffentlicht

    | Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) hat ihre aktualisierten Impfempfehlungen veröffentlicht. Änderungen gibt es bei der Impfung gegen Pneumokokken im Säuglings- und Kleinkindalter (Impfschema), der Impfung gegen Meningokokken (Indikationsimpfung gegen Meningokokken B), bei der Impfung gegen Gelbfieber und bei der passiven Immunisierung gegen Varizellen. |

    Abrechnung erst nach Übernahme in Schutzimpfungsrichtlinie

    Die Impfempfehlungen der STIKO bedeuten nicht, dass diese Impfungen zulasten der GKV durchgeführt werden können. Nur die in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aufgeführten Impfungen gehören generell in den Leistungsumfang der GKV. Der G-BA ist gesetzlich verpflichtet, hinsichtlich der Übernahme der neuen Impfempfehlungen der STIKO in die SI-RL innerhalb von drei Monaten nach Vorliegen der Empfehlung samt Begründung zu entscheiden. Danach erfolgt noch die Prüfung des Beschlusses durch das Bundesministerium für Gesundheit, für die dieses eine Frist von zwei Monaten hat.

    Die neuen Empfehlungen der STIKO

    Die folgenden Änderungen wurden in den Impfempfehlungen vorgenommen.