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  • · Fachbeitrag · Refresher

    Arztfall, Behandlungsfall, Krankheitsfall

    von Dr. Dr. med. Peter Schlüter, Reilingen (www.vita-lco.de)

    | Eine nicht korrekte Abrechnung führt oft zu Honorarverlusten, was immer wieder ärgerlich ist, leider aber oft auch nicht bemerkt wird. In einigen Fällen ist für die korrekte Abrechnung die Kenntnis und damit die Unterscheidungsmöglichkeit von „Arztfall“, „Behandlungsfall“ und „Krankheitsfalle“ notwendig. |

    Die Unterscheidung der drei Fälle

    Definiert sind die drei Begriffe im Bundesmantelvertrag (BMV-Ä) und im Arzt-/Ersatzkassenvertrag (EKV).

     

    • Definition Behandlungsfall

    „Die gesamte von derselben Arztpraxis (Vertragsarzt, Vertragspsychotherapeut, Berufsausübungsgemeinschaft, Medizinisches Versorgungszentrum) innerhalb desselben Kalendervierteljahres an demselben Versicherten ambulant zulasten derselben Krankenkasse vorgenommene Behandlung gilt jeweils als Behandlungsfall.“